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BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Armenrecht - Berufungsverfahren - Beigeordneter Rechtsanwalt - Prozessbevollmächtigter - Erste Instanz - Untätigkeit - Verschulden - Fristenwesen - Fristversäumung - Armenrechtsbeschluss - Zustellung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 420
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …
Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72
Ohne Erfolg beruft sich die Beschwerdeführerin darauf, das Berufungsgericht habe bei seiner Entscheidung den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1967 - BVerfGE 22, 83 - NJW 1967, 1267 - nicht beachtet, daß der armen Partei noch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 234 ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sei, wenn die Voraussetzungen des § 233 ZPO gegeben seien. - BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Anwaltsverschulden
Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72
Die erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war danach verpflichtet, Rechtsanwalt Dr. H. über den Tag des Zugangs des Armenrechtsbeschlusses zu unterrichten, zumindest aber insoweit bei ihm unverzüglich Rückfrage zu halten, nicht anders als es dem beauftragenden Rechtsanwalt bei Fristlauf obliegt, sich rechtzeitig über den Eingang des Auftrages und seiner Annahme bei dem beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 1972, 1047; BGH Beschluß vom 17. Januar 1973 - IV ZB 81/72 -). - BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72
Verkehrsanwalt - Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflichtverletzung - Kurz vor Ablauf …
Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72
Die erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war danach verpflichtet, Rechtsanwalt Dr. H. über den Tag des Zugangs des Armenrechtsbeschlusses zu unterrichten, zumindest aber insoweit bei ihm unverzüglich Rückfrage zu halten, nicht anders als es dem beauftragenden Rechtsanwalt bei Fristlauf obliegt, sich rechtzeitig über den Eingang des Auftrages und seiner Annahme bei dem beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 1972, 1047; BGH Beschluß vom 17. Januar 1973 - IV ZB 81/72 -). - BGH, 17.01.1973 - IV ZB 81/72
Fristenwesen - Fristversäumung - Prozessbevollmächtigter - Verschulden - …
Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72
Die erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war danach verpflichtet, Rechtsanwalt Dr. H. über den Tag des Zugangs des Armenrechtsbeschlusses zu unterrichten, zumindest aber insoweit bei ihm unverzüglich Rückfrage zu halten, nicht anders als es dem beauftragenden Rechtsanwalt bei Fristlauf obliegt, sich rechtzeitig über den Eingang des Auftrages und seiner Annahme bei dem beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 1972, 1047; BGH Beschluß vom 17. Januar 1973 - IV ZB 81/72 -).
- LG Stade, 28.05.1975 - 2 S 302/74 Ist bei Bevollmächtigung des für den Berufungsrechtszug beigeordneten Rechtsanwalts die Frist des § 234 Abs. 2 ZPO noch nicht abgelaufen, so ist an dem Grundsatz festzuhalten (RG JW 1928, 705), daß diese Frist erst beginnt, wenn seine Unkenntnis von dem Ablauf der Berufungsfrist nunmehr entweder von ihm, vom Prozeßbevollmächtigten 1. Instanz oder der Partei zu vertreten ist (kein Widerspruch zu BGH VersR 1973, 319 und VersR 1973, 420).